Dieser Artikel soll sich mit den neuen Pflegegradmodulen beschäftigen. Diese Pflegegradmodule sind extrem wichtig für die Einschätzung des MDKs (Medizinischer Dienst der Krankenkasse). Denn durch diese Module wird der Pflegegrad ermittelt.
In den folgenden Abschnitten erfährst du alles über diese Module und ihre Kriterien. Falls dein Angehöriger eine Pflegevisite hat, kannst du dich darauf vorbereiten und ein authentisches Bild seiner Problemlage vermitteln. Somit bekommt ihr auch den adäquaten Pflegegrad zugewiesen und die damit verbundenen nötigen Mittel.
Im nächsten Artikel will ich stärker auf die Leistungen der Pflegegrade eingehen und auf das Punktesystem des MDKs.
Der Pflegegrad wird durch den MDK ermittelt, dieser versucht die Schwere der Beeinträchtigung und die noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu untersuchen.
Hier ein Video für dich, dass dir bei der Beantragung der Pflegegrade helfen soll:
Dieser Mix aus Beeinträchtigung und noch erhaltenen Fähigkeiten wird in 5 Grade kategorisiert. Zuvor waren es 3 Pflegestufen, doch diese wurden im Jahr 2017 abgeschafft. Die Pflegegrade stützen sich auf § 14 SGB XI.
Ermittlung des Pflegegrades
Zur Ermittlung des Pflegegrades kommt ein Mitarbeiter des MDKs zum Pflegebedürftigen nach Hause oder in die stationäre Pflegeeinrichtung. Dieser führt dann eine Begutachtungsprozedur statt, die in drei Teile gegliedert ist:
1. Informationssammlung
2. Modul-Abfrage
3. Empfehlungen
Eckdaten der Person
Module 1-6
Hilfsmittel
Anamnese
Grad der Selbstständigkeit
Beratung u. Anleitung
Wohn- und Versorgungssituation
Grad der Fähigkeiten
REHA u. Präventivmaßnahmen
Befunderhebung
Module 7 u. 8
Verbesserung des häuslichen Umfeldes
Dieses Verfahren findet im Rahmen eines 60-minütigen Gespräches statt. Der MDK versucht sich somit ein realistisches Bild vom Pflegebedürftigen und seinen Einschränkungen zu machen.
In den folgenden Abschnitten werde ich auch die Module näher eingehen.
Modul 1: Mobilität
In diesem Modul wird die Balance, Kraft und die Koordination des Betroffenen getestet. Es soll ermittelt werden, ob der Betroffene noch in der Lage ist gewisse Körperhaltungen einzunehmen, oder sich noch selbständigen fortbewegen kann.
Die Mobilität wird in 5 Teilbereiche gegliedert, hier eine kleine Auflistung für dich:
Positionswechsel im Bett:
Selbstständig:
Alle Personen die ohne jegliche Art von Hilfsmitteln ihre Position im Bett verändern können (Aufstehen, Wenden etc.)
Überwiegend selbstständig:
Person kann durch kleine Hilfestellung (Strickleiter, Pfleger) von Außen ihre Position im Bett ändern.
Überwiegend unselbstständig:
Person kann sich nicht mehr selbstständig im Bett bewegen, kann aber noch mithelfen (Kopf anheben, Hintern anheben etc.)
Unselbstständig:
Person kann sich nicht mehr selbstständig bewegen und auch nicht mehr mithelfen.
Stabile Sitzpostion halten:
Selbstständig:
Kann ohne jegliche Hilfsmittel im Bett oder auf einem Stuhl sitzen
Überwiegend selbstständig:
Kann mit kleineren Hilfsmitteln z.B. Stock aufrecht sitzen.
Überwiegend unselbstständig:
Person kann Sitzpostion nicht wirklich alleine halten, muss im Rollstuhl sehr fest sitzen.
Unselbstständig:
Person kann gar keine Sitzposition halten. Person wird im Bett gelagert oder in einem Lagerungsstuhl.
Umsetzen:
Selbstständig:
Jede Person die ohne menschliche Hilfe aufstehen kann, anlehnen am Tisch oder Rollstuhl ist erlaubt.
Überwiegend selbstständig:
Jede Person die aus eigener Kraft aufstehen kann, jedoch einen Menschen zur Unterstützung benötigt.
Überwiegend unselbstständig:
Jede Person bei der das Pflegepersonal viel Kraft benötigt, um sie aufrecht hinzustellen.
Unselbstständig:
Person kann überhaupt nicht aufstehen und überhaupt nicht mithelfen, beim Aufstehen.
Bewegung innerhalb des häuslichen Umfeldes:
Selbstständig:
Jede Person die sich alleine fortbewegen kann. Jedoch sind Hilfsmittel (Stock, Rollator) erlaubt.
Überwiegend selbstständig:
Jede Person die sich selbstständig fortbewegen kann, jedoch ihre Hilfsmittel (Stock, Rollator) nicht alleine bereitstellen kann. Des Weiteren sind diese Personen meist Sturzgefährdet und benötigen eine Aufsicht.
Überwiegend unselbstständig:
Jede Person die sich nur einige Schritte alleine oder mit Hilfsmitteln fortbewegen kann.
Unselbstständig:
Jede Person die in einem Rollstuhl von anderen fortbewegt wird.
Treppensteigen:
Selbstständig:
Jede Person die mithilfe einer anderen Person eine Treppe bewältigen kann.
Überwiegend selbstständig:
Jede Person, die eine Treppe mithilfe einer anderen Person bewältigen kann, jedoch enorm sturzgefährdet ist.
Überwiegend unselbstständig:
Jede Person die mit Hilfe einer anderen Person eine Treppe Bewältigen kann, sich jedoch sehr stark festhalten oder abstützen muss.
Unselbstständig:
Jede Person die eine Treppe hochgetragen werden muss.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
In diesem Modul geht es rein um die mentalen Fähigkeiten einer Person. Die Umsetzung des Gesagten wird nicht berücksichtigt. Nur die kognitiven Fähigkeiten werden überprüft.
Hier wieder eine kleine Auflistung der Unterpunkte dieses Moduls für dich:
Erkennen bekannter Personen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person erkennt alle ihre Personen aus ihrem sozialen Umfeld
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person benötigt einige Zeit, um die andere Person zu erkennen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person erkennt ihre Personen aus ihrem sozialen Umfeld nur selten.
Beeinträchtigt:
Die Person erkennt normalerweise keine anderen Personen mehr.
Örtliche Orientierung:
Unbeeinträchtigt:
Die Person weiß in welcher Stadt und in welcher Straße sie wohnt. Sie kennt alle Zimmer und Räumlichkeiten. Person verirrt sich nie und kann immer alleine nach Hause kommen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person hat Schwierigkeiten sich außer Haus zu orientieren.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person hat Schwierigkeiten sich zu Hause zu orientieren, die eigene Wohnung wird nicht immer erkannt.
Beeinträchtigt:
Die Person findet sich ohne fremde Hilfe in ihrer eigenen Wohnung nicht zurecht.
Zeitliche Orientierung:
Unbeeinträchtigt:
Die Person ist zeitlich voll orientiert.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person ist meist zeitlich orientiert. Jedoch braucht sie äußere Faktoren um zu bestimmen, wie spät es ist.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person weiß meist nicht wie spät es ist, auch mit äußeren Faktoren (Dunkelheit, Sonne) kann sie nicht wirklich die Zeit definieren.
Beeinträchtigt:
Die Person hat gar kein Zeitgefühl mehr.
Erinnerungsvermögen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person erinnert sich an kurz zurückliegende Ereignisse ohne Probleme.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person hat Probleme damit, sich an kurz zurückliegende Ereignisse zu erinnern, kann jedoch sich jedoch an Ereignisse aus der Vergangenheit problemlos erinnern.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann sich nicht an kurz zurückliegende Ereignisse erinnern und hat auch Probleme damit Ereignisse aus der Vergangenheit wiederzugeben.
Beeinträchtigt:
Die Person kann sich an fast gar nichts aus der eigenen Vergangenheit erinnern.
Alltagshandlungen ausführen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann Alltagshandlung z.B. Ankleiden selbständig durchführen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person vergisst manchmal die Reihenfolge der Alltagshandlung z.B. Ankleiden, wird sie jedoch erinnert kann sie selbständig die Handlung zu Ende Bringen
Sehr beeinträchtigt:
Die Person hat Schwierigkeiten die Alltagshandlung z.B. Ankleiden durchzuführen und vergisst die Reihenfolgen.
Unfähig zur Ausführung:
Die Person versucht gar nicht die Alltagshandlung z.B. Ankleiden durchzuführen.
Treffen von alltäglichen Entscheidungen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann alle Situationen des Alltages (Umgang mit fremden Personen) meistern.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann mit ungewohnten Alltagssituationen nicht umgehen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person trifft irrationale Entscheidungen im Alltag z.B. heizen im Sommer.
Unfähig zur Ausführung:
Die Person kann gar keine Entscheidungen mehr alleine treffen.
Verständnis von Sachverhalten:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann jeglichen Sachverhalt aus dem Alltag problemlos einordnen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person hat Probleme damit, komplexere Sachverhalte einzuordnen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann einfach Sachverhalte aus dem Alltag nicht mehr einordnen.
Unfähig zur Ausführung:
Die Person reagiert überhaupt nicht auf alltägliche Sachverhalte.
Risiken und Gefahren erkennen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann Risiken und Gefahren problemlos erkennen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann Risiken und Gefahren nur in ihrem häuslichen Umfeld erkennen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann Risiken und Gefahren in ihrem häuslichen Umfeld nicht erkennen.
Unfähig zur Ausführung:
Die Person kann gar keine Risiken und Gefahren erkennen.
Mitteilen von Grundbedürfnissen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann alle Bedürfnisse äußern.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann ihre Bedürfnisse nur auf Nachfrage äußern.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann ihre Bedürfnisse nicht wirkliche äußern, Bedürfnisse müssen immer aus der Situation heraus abgeleitet werden. Die Person kann nur noch nonverbal zustimmen oder nicht.
Unfähig zur Ausführung:
Die Person äußert keinerlei Bedürfnisse mehr auch nicht nonverbal.
Verständnis für Aufforderungen
Unbeeinträchtigt:
Die Person versteht alle Aufforderungen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person versteht einfache Aufforderungen z.B. Lass uns spazieren gehen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person versteht auch die einfachen Aufforderungen meist nicht. Zustimmung oder Ablehnung erfolgt nonverbal.
Unfähig zur Ausführung:
Die Person versteht keine Aufforderung.
Gesprächsbeteiligung:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann sich ganz normal unterhalten.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person hat bei Gesprächen in der Gruppe Probleme.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person beteiligt sich am Gespräch, kann aber nicht beim Thema bleiben.
Unfähig zur Ausführung:
Die Person kann nur ganz kurze und einfache Gespräche führen.
Modul 3: Verhaltensweisen
Dieses Modul beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern der Pflegebedürftige seine Verhalten ohne fremde Unterstützung im Griff hat.
Unkontrolliertes Verhalten äußert sich in seinem wiederkehrenden Auftreten. Die Person wird auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht, allerdings tritt dieses Verhalten dann nach einer gewissen Zeit erneut auf.
Motorische Verhaltensauffälligkeiten:
Unbeeinträchtigt:
Die Person wandert nie ziellos durch das Haus.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person wandert ein- bis dreimal alle zwei Wochen ziellos durch das Haus.
Beeinträchtigt:
Die Person wandert mehrmals die Woche ziellos durch das Haus.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person wandert täglich ziellos durch das Haus.
Nächtliche Unruhe:
Unbeeinträchtigt:
Die Person irrt nie oder sehr selten nachts umher.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person irrt ein- bis dreimal alle zwei Wochen nachts umher.
Beeinträchtigt:
Die Person irrt mehrmals wöchentliche nachts umher.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person irrt täglich nachts umher.
Selbstschädigendes Verhalten:
Unbeeinträchtigt:
Die Person verletzt sich nie selbst.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person verletzt sich ein- bis dreimal alle zwei Wochen selbst.
Beeinträchtigt:
Die Person verletzt sich mehrmals die Woche selbst.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person verletzt sich täglich selbst.
Beschädigen von Gegenständen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person zerstört nie mutmaßlich Gegenstände.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person zerstört ein- bis dreimal alle zwei Wochen mutmaßlich Gegenstände.
Beeinträchtigt:
Die Person zerstört mehrmals die Woche mutmaßlich Gegenstände.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person zerstört täglich Gegenstände.
Aggressives Verhalten gegenüber anderen Menschen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person wird nie aggressiv gegenüber anderen Menschen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person wird ein- bis dreimal aggressiv gegenüber anderen Menschen.
Beeinträchtigt:
Die Person wird mehrmals die Woche aggressiv gegenüber anderen Menschen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person wird täglich gegenüber anderen Menschen aggressiv.
Verbale Aggression:
Unbeeinträchtigt:
Die Person wird nie oder selten verbal aggressiv.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person wird ein- bis dreimal alle zwei Wochen verbal aggressiv.
Beeinträchtigt:
Die Person wird mehrmals die Woche verbal aggressiv.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person wird täglich verbal aggressiv.
Abwehr pflegerischer Maßnahmen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person verweigert nie pflegerische Maßnahmen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person verweigert ein- bis dreimal alle zwei Wochen pflegerische Maßnahmen.
Beeinträchtigt:
Die Person verweigert mehrmals die Woche pflegerische Maßnahmen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person verweigert täglich pflegerische Maßnahmen.
Wahnvorstellungen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person hat nie Wahnvorstellungen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person hat ein- bis dreimal alle zwei Wochen Wahnvorstellungen.
Beeinträchtigt:
Die Person hat mehrmals die Woche Wahnvorstellungen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person hat täglich Wahnvorstellungen.
Ängste:
Unbeeinträchtigt:
Die Person hat nie oder selten Ängste.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person hat ein- bis dreimal alle zwei Woche Ängste.
Beeinträchtigt:
Die Person hat mehrmals die Woche Ängste.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person hat täglich Ängste.
Antriebslosigkeit mit depressiver Verstimmung:
Unbeeinträchtigt:
Die Person ist nie oder selten antriebslos.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person ist manchmal antriebslos.
Beeinträchtigt:
Die Person ist häufig antriebslos.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person ist täglich antriebslos.
Sozial auffälliges Verhalten:
Unbeeinträchtigt:
Die Person verhält sich nie oder selten sozial auffällig.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person verhält sich ein- bis dreimal alle zwei Wochen sozial auffällig.
Beeinträchtigt:
Die Person verhält sich mehrmals die Woche sozial auffällig.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person verhält sich täglich sozial auffällig.
Sonstige Verhaltensauffälligkeiten:
Unbeeinträchtigt:
Die Person weist nie oder selten Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Kot schmieren) auf.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person weist ein- bis dreimal alle zwei Woche Verhaltensauffälligkeiten auf.
Beeinträchtigt:
Die Person weist mehrmals die Woche Verhaltensauffälligkeiten auf.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person weist täglich Verhaltensauffälligkeiten auf.
Modul 4: Selbstversorgung
Mit Selbstversorgung sind alle alltäglichen Handlungen gemeint, die eine Person vollzieht, um sich zu pflegen.
Typische Tätigkeiten hierfür sind Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Es wird überprüft, inwiefern sich die Person noch selbst versorgen kann ohne fremde Hilfe.
Waschen des Oberkörpers:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann den Oberkörper alleine waschen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann den Oberkörper zum Großteil alleine waschen, benötigt jedoch leichte Unterstützung (z.B. reichen der Seife).
Beeinträchtigt:
Die Person kann nur kleine Teile des Oberkörpers alleine waschen z.B. das Gesicht.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann den Oberkörper überhaupt nicht alleine waschen.
Körperflege des Kopfes (Kämmen, Zähne, Bart):
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann alle Aktivitäten alleine durchführen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivitäten alleine durchführen, benötigt nur minimale Hilfestellung (Anreichen des Rasieres).
Beeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität nicht ohne Hilfestellung zu Ende bringen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität nicht selbstständig durchführen.
Waschen der Intimzone:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität alleine durchführen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität mit minimaler Hilfestellung (Reichen der Seife) zu Ende bringen.
Beeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität nur teilweise alleine durchführen, benötigt Hilfestellung um die Waschung durchzuführen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität ohne Hilfestellung überhaupt nicht umsetzen.
Duschen, Baden, Haare waschen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität alleine durchführen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivitäten mit minimaler Hilfestellung alleine durchführen.
Beeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität ohne Hilfestellung nicht alleine zu Ende bringen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität ohne Hilfestellung überhaupt nicht bewältigen.
Oberkörper/Unterkörper An- und Auskleiden:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität selbstständig durchführen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität mit minimaler Hilfestellung ( Reichen eines Hemdes) selbstständig durchführen.
Beeinträchtigt:
Die Person kann nur einen Teil der Aktivität selbstständig durchführen, für den Rest wird Hilfe benötigt.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität überhaupt nicht mehr alleine durchführen.
Zerkleinern/Zubereitung von Nahrung:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität selbstständig durchführen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität mit minimaler Hilfestellung (Öffnen einer Verpackung) selbstständig durchführen.
Beeinträchtigt:
Die Person kann die Aktivität ohne Hilfestellung nicht zu Ende bringen (z.B. Kann Brot schmieren, jedoch nicht mundgerecht stückeln).
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann ohne fremde Hilfe die Aktivität überhaupt nicht durchführen.
Essen/Trinken:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann alleine essen und trinken.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann alleine essen und trinken, sie braucht kleinere Hilfestellung (Reichen des Glases).
Beeinträchtigt:
Die Person kann ohne Hilfestellung nicht wirklich alleine essen und trinken.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person bekommt die Nahrung vollständig angereicht.
Toilettengang:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann alleine auf die Toilette gehen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann selbständig auf die Toilette gehen, die brauch nur minimale Hilfestellung (Reichen des Toilettenpapiers).
Beeinträchtigt:
Die Person kann nur noch Teilschritte des Toilettengangs selbständig ausführen, für den Rest braucht sie Hilfe (z.B. kann Hose nicht alleine ausziehen).
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann ohne fremde Hilfe den Toilettengang überhaupt nicht bewältigen.
Folgen von Inkontinenz (Umgang mit Stoma oder Katheter):
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Hilfsmittel selbständig nutzen und pflegen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann mit den Hilfsmitteln überwiegend selbständig umgehen, allerdings muss sie an einen Wechsel erinnert werden.
Beeinträchtigt:
Die Person kann beim Wechsel der Hilfsmittel mithelfen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann sich gar nicht mehr am Geschehen beteiligen.
Ernährung über eine Sonde:
Selten, vorübergehend:
Die Person erhält gelegentlich oder vorübergehen eine Sondenernährung, zur normalen Nahrung zusätzlich hinzu.
Zusätzlich, täglich:
Die Person erhält täglich Sondenkost, bekommt aber auch noch normale Nahrung.
Dauerhaft:
Die Person wird nur mit Sondenkost ernährt.
Modul 5: Selbstständige Krankheitsbewältigung
Dieses Modul beschäftigt sich mit der selbstständigen Krankheitsbewertung, darunter versteht man alle Maßnahmen, die durchgeführt werden, um die Symptome des Krankheitsbildes zu mildern.
Der Unterschied zu den anderen Modulen ist, dass hier nur bewertet wird, ob die Person die Maßnahme selbstständig durchführen kann oder nicht. Es gibt keine Teilfähigkeiten in diesem Bereich.
Falls die Person nicht in der Lage ist, die pflegerische Maßnahme eigenständig durchzuführen, wird dokumentiert, wie oft pro Woche oder Monat diese Aufgabe übernommen werden muss.
Hier eine Auflistung der pflegerischen/medizinischen Maßnahmen, die bewertet werden:
Medikamente einnehmen
Injektionen z.B. Insulin
Port-Versorgung
Sauerstoffzufuhr und Absaugen
Anwendung von Cremes, Salben etc.
Messung von Körperwerten z.B. Blutzucker
Anlegen/Anziehen körperlicher Hilfsmittel z.B. Brille, Prothesen etc.
Wundversorgung
Stomaversorgung
Einsatz von Abführmitteln und Einweg-Kathetern
Spezielle Therapiemaßnahmen z.B. Krankengymnastik, Ergotherapie, logopädische Übungen
Modul 6: Alltagsleben gestalten und soziale Kontakte
Hier wird bewertet, ob die Person ihr alltägliches Leben selbstständig gestalten kann. Hier zu zählen vor allem Ruhen und Schlafen und Freizeitbeschäftigungen. Ebenfalls wird die Strukturierung des Alltags mit berücksichtigt.
Zu Pflege der sozialen Kontakte zählt die persönliche Interaktion mit Personen. Das können Personen aus dem näheren Umfeld aber auch fremde Personen sein.
Tagesablauf gestalten:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann alle Aktivitäten ohne Hilfe durchführen
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann routinierte Aktivitäten alleine durchführen, benötigt allerdings bei ungewohnten oder neuen Situationen Hilfe.
Beeinträchtigt:
Die Person benötigt Hilfe bei der Strukturierung ihres Tagesablaufes. Sie kann die eigene Planung nicht einhalten.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann ihre Tagesstruktur nicht selbst bestimmen und einhalten.
Ruhen und Schlafen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann selbst ihren Tag-Nacht-Rhythmus einhalten.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann ihren Tag-Nacht-Rhythmus meist selbstständig einhalten, benötigt kleinere Hilfestellungen ( Wecken, Aufforderung ins Bett zu gehen).
Beeinträchtigt:
Die Person hat große Probleme ihren Tag-Nacht-Rhythmus einzuhalten. Sie benötigt viel Hilfe (Umherwandeln in der Nacht, Nächtliche Unruhe).
Sehr beeinträchtigt:
Die Person hat keinen Tag-Nacht-Rhythmus mehr.
Sich selbst beschäftigen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann ihre Freizeit (Lesen, TV gucken etc.) selbst gestalten.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann ihre Freizeit selbst gestalten, benötigt ab und an aber kleine Hilfestellungen ( Motivieren zum Lesen etc.)
Beeinträchtigt:
Die Person kann ihre Freizeitaktivitäten nur unter Anleitung durchführen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person kann Freizeitaktivitäten nicht selbst gestalten und auch bei Anleitung reagiert sie nur minimal.
In die Zukunft geplante Aktivitäten durchführen:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann alle geplanten Aktivitäten (Termineinhaltungen z.B. Arztbesuch, Geburtstage) durchführen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann alle geplanten Aktivitäten (Termineinhaltung z.B. Arztbesuch, Geburtstage) einhalten, muss aber daran erinnert werden.
Beeinträchtigt:
Die Person weiß zwar über die geplanten Aktivitäten Bescheid, kann sie ohne Hilfe aber nicht durchführen.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person weiß nichts über ihre geplanten Aktivitäten und kann sie selbst auch nicht umsetzen.
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann jegliche Interaktion mit anderen Menschen selbständig bewältigen.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann mit bekannten Personen problemlos interagieren, bei der Kontaktaufnahme zu Fremden benötigt sie Hilfe.
Beeinträchtigt:
Die Person ist sehr zurückhaltend, ist eher reaktiv bei einem Gespräch.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person reagiert auf keinerlei Interaktion mit anderen Menschen.
Soziale Kontakte zu Personen außerhalb des direkten Umfelds:
Unbeeinträchtigt:
Die Person kann mit Person (Nachbarn, Bekannte, Telefonate, Briefe) außerhalb ihres direkten Umfeldes problemlos kommunizieren.
Größtenteils unbeeinträchtigt:
Die Person kann die Interaktion planen, benötigt aber Hilfestellung (Bereitlegen von Telefonnummern etc).
Beeinträchtigt:
Die Person sucht von sich aus wenig Kontakt nach außen. Kann auch mit Kommunikationsmitteln (Telefon) nicht selbstständig agieren.
Sehr beeinträchtigt:
Die Person nimmt keinerlei Kontakt zu Menschen außerhalb des direkten Umfelds auf.
Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
Dieses Modul zählt nicht in die Pflegegrad-Auswirkung mit rein. Deshalb werde ich hier auf weitere Unterpunkte und Klassifikationen nicht weiter eingehen.
Mit außerhäuslichen Aktivitäten sind vor allem das Verlassen der Wohnung gemeint, es zählen aber auch die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel dazu. Ebenfalls wird die Teilnahme an kulturellen und religiösen Veranstaltungen mit berücksichtigt.
Sie sollten sich zu diesen Punkten auch Gedanken machen, da sie mit in das Gesamtbild der Anamnese spielen. Hier sollten keine Widersprüche zu anderen getätigten Aussagen auftauchen.
Was genau ist mit außerhäusliche Aktivitäten bei Pflegegrad Modul 7 gemeint?
Wie bereits oben erwähnt, umfasst der Begriff außerhäusliche Aktivitäten alle Tätigkeiten die außerhalb des eigenen Wohnraums selbstständig gemeistert werden können. Natürlich ist hierfür Voraussetzung, dass sich die Person selbstständig kleiden kann und ihre Schlüssel und alles nötige alleine mitnehmen kann.
Folgende Aktivitäten sind außerhäuslich:
Fortbewegung außerhalb der Wohnung
Mitfahren in PKWs
Teilnahme an unterschiedlichen Veranstaltungen
Teilnahme an sonstigen Aktivitäten
Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Fortbewegung außerhalb der Wohnung
Prinzipiell wird anhand verschiedener Fragen versucht herauszufinden, ob die Person in der Lage ist, ihren Wohnraum selbstständig zu verlassen. Diese einfache Frage implementiert viele andere Module, deshalb sollte hier mit bedacht geantwortet werden.
Sind beispielsweise viele Treppen vorm Verlassen der Wohnung zu steigen, dann weist das auch auf eine gute körperliche Verfassung hin, falls die betroffene Person, das alleine regelmäßig tut. Falls die Person den Spaziergang alleine planen kann und auch die Treppen überwinden kann, dann deutet dies auf ein selbstständiges Verhalten hin.
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Aber auch die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird hier häufig überprüft. Denn auch eine Route selbstständig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu können, deutet auf eine selbstständige Lebensgestaltung hin. Dies könnten viele richtige Pflegefälle gar nicht mehr wirklich planen. Falls die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nur in Begleitung möglich ist, dann sollte das unbedingt beim MDK erwähnt werden.
Mitfahren in PKWs
Auch das Mitfahren in PKWs zählt zu den außerhäuslichen Aktivitäten, hierbei ist es egal, ob es sich um ein Taxi, Pivatfahrzeug, oder einen Seniorentransport handelt. Es wird überprüft, ob die Person als Beifahrer lange Strecken, ohne größere Probleme überstehen kann.
Hierzu zählt nicht die Hilfe beim Ein- und Aussteigen, denn das schränkt Senioren in ihrer Selbstständigkeit nicht ein. Hat die betroffene Person beispielsweise plötzliche Panikattacken im Auto auf Grund ihrer Demenz, weil sie die Situation überfordert, dann ist sie nicht in der Lage selbstständig in PKWs mitzufahren. Die Fahrt muss auch nicht selbstständig organisiert worden sein, es reicht aus, ohne Probleme Beifahrer sein zu können, für längere Strecken.
Teilnahme an unterschiedlichen Veranstaltungen
Hier wird überprüft, ob die Person in der Lage ist allein oder mit Begleitung, an unterschiedlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Solche Veranstaltungen könnten beispielsweise ein Gottesdienst, oder eine Kartenrunde sein. Wenn die Person dort teilnehmen kann, ohne in Panik zu geraten, oder die Veranstaltung durch unangebrachtes Verhalten massiv zu stören. Dann gilt sie als selbstständig.
Das gleiche Vorgehen wird auch bei der Teilnahme an sonstigen Aktivitäten angewendet. Zu sonstigen Aktivitäten zählen private Aktivitäten. Sprich alles was im persönlichen Kreise ausgeführt wird, wie der Besuch von Familie und Freunden.
Modul 8: Haushaltsführung
Das Modul 8 spielt auch nicht in den Pflegegrad mit rein. Jedoch sollten hier auch keine Widersprüche auftauchen, da sonst die Angaben von Modul 2 und 4 angezweifelt werden können.
Mit Haushaltsführung sind Einkäufe gemeint, Zubereitung von Mahlzeiten, Haushalts-Hygiene und die Regelung der Finanzen. Achte auch hier wieder auf ein vollständiges Gesamtbild. Eine Person die beispielsweise Probleme damit hat ihren Oberkörper zu waschen, wird auch nicht wirklich in der Lage sein den Haushalt zu schmeißen.
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