Oktober 14, 2020

Die Pflegegrade und ihre Leistungen

Von Ioannes
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Im letzten Artikel wurden die Pflegegradmodule und ihre Inhalte erklärt. Dieser Artikel soll dich über die Leistungen der fünf Pflegegrade aufklären. Ebenfalls wird die Rechnung erläutert mit, der die Pflegegrade vom MDK bestimmt werden.

Ioannes Giannakakos Altenpfleger und SEO Specialist

Über den Autor:

Fachkraft für Altenpflege

Pflegegrad beantragen, wo geht das?

Den Antrag auf einen Pflegegrad musst du bei deiner Pflegekasse stellen, dafür wendest du dich einfach an deine Krankenkasse, bei der du versichert bist. Für die Beantragung reicht meistens ein formloses Schreiben oder ein einfaches Telefonat aus. Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, bekommst du diverse Unterlagen von der Pflegekasse zugeschickt.

In diesen Unterlagen versucht die Pflegekasse, dann zu evaluieren, welche Leistungen du in Anspruch nehmen möchtest. Natürlich kann auch ein Bevollmächtigter diese Formulare ausfüllen, wenn der Betroffene selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Ich empfehle dir, diesen Antrag nicht alleine auszufüllen. Du wirst schnell den Überblick verlieren und nicht wissen, welche Leistungen für dich relevant ist. Gehe deshalb lieber zu einem Pflegestützpunkt oder einem seriösen Pflegeberater, der dir hilft, die Unterlagen korrekt auszufüllen.

Pflegegrad Einschätzung durch den MDK

Bevor jedoch ein Pflegegrad genehmigt wird, muss der MDK ein Gutachten erstellen, in diesem Gutachten überprüft er alle Pflegegradmodule beim Pflegebedürftigen und ermittelt somit seinen Pflegegrad. Der MDK ist somit maßgeblich an der Entscheidung des Pflegegrads beteiligt. Deshalb empfiehlt es sich auch, sich gut auf die MDK-Begutachtung vorzubereiten.

Wie läuft diese MDK-Begutachtung überhaupt ab?

Die Begutachtung läuft nach folgenden Schritten ab:

  • Zunächst werden die Daten des Pflegebedürftigen aufgenommen.
  • Danach wird die derzeitige Pflegesituation evaluiert.
  • Anschließend wird der Betroffene auf seinen Gesundheitsstatus und seine Einschränkungen hin überprüft, hierzu werden Krankenhausberichte und andere ärztliche Schreiben genutzt.
  • Danach werden die verschiedenen Hilfsmittel und ihr Grad der Nutzung festgestellt.
  • Zuletzt wird dann die Versorgungs- und Wohnsituation überprüft.

Auf diesen Termin solltest du dich gut vorbereiten, am besten du durchläufst die Vorbereitung mit einem professionellen Pflegeberater. Dieser wird dir helfen, einen geeigneten Pflegegrad zu bekommen. Halte alle nötigen Unterlagen bereit und versuche die wirklichen Pflegeprobleme gut rüberzubringen, damit du auch die Hilfen bewilligt bekommst, die du benötigst.

Kleiner Tipp: Führe ein Pflegetagebuch, wo du alle Pflegemaßnahmen täglich dokumentierst. Somit kannst du dem MDK ein transparentes und strukturiertes Bild über die Situation verschaffen. Gebe dem MDK dieses Tagebuch als Kopie mit, damit er es sich in Ruhe noch einmal durchlesen kann. Ebenfalls solltest du alle anderen medizinischen Unterlagen (Arztbriefe, Medikationsplan, Krankenhausbriefe, Behindertenausweis, Impfpass usw.) kopieren und dem Gutachter mitgeben.

Widerspruch gegen den beschlossenen Pflegegrad

Falls du trotz der guten Vorbereitung einen Pflegegrad bekommen solltest, der einfach nicht für dich geeignet ist, dann kannst du natürlich auch einen Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Dafür hast du einen Monat Zeit, schicke den Brief für den Widerspruch sicherheitshalber per Einschreiben ein, damit du überprüfen kannst, ob dieser auch wirklich angekommen ist.

Ist der Widerspruch eingelegt worden, muss die Pflegekasse ein Zweitgutachten erstellen, allerdings kann es hier sein, dass dieses Gutachten nicht vor Ort durchgeführt wird, sondern nur die Akten an einen anderen Prüfer übermittelt werden. Falls das Gutachten erneut vor Ort stattfindet, solltest du dich genauso wie das letzte Mal auf diese Prüfung vorbereiten.

Kommt der Zweitgutachter zu einem positiven Ergebnis für dich, erhältst du einen Bescheid von der Pflegekasse, in der dir der neue Pflegegrad zugesichert wird.

Widerspruch abgelehnt, was jetzt?

Falls auch der Widerspruch abgelehnt wird, dann bleibt dir noch der Gang zum Sozialgericht, ein Verfahren hier ist in den meisten Fällen kostenlos, da das Sozialgericht keine Gerichtskosten erhebt. Hier kannst du innerhalb eines Monats nach Ablehnung des Widerspruchsbescheid klagen.

In diese Klage solltest du erneut alle wichtigen Dokumente die mit der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen zusammenhängen mit einreichen. Ebenfalls solltest du alle abgelehnte Bescheide und Anträge übermitteln. Falls du dich nicht selber um die Angelegenheit kümmern willst, kannst du auch einen Anwalt einschalten. Dieser übernimmt dann den Fall für dich.

Pflegegrad 1 und seine Leistungen

Definition: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Blogbeitrag Bild Pflegegrad 1
(Bildquelle: unsplash.com/Lanty)

Dieser Pflegegrad ist für Menschen vorgesehen, die noch keine großen Beeinträchtigungen haben, jedoch körperlich und kognitiv eingeschränkt sind.

Leistungen der Pflegeversicherung

  • Angebote zur Beratung und Schulung
  • Unterstützung für die häusliche Pflege
  • Leistungen für Pflege in stationären Einrichtungen

Welche Geldbeträge stehen mir für was zu bei Pflegegrad 1?

LeistungenErläuterungen
Entlastungsbetrag:Nur bei häuslicher Pflege monatlich 125 Euro.
Wohngruppenzuschlag:Monatlich 214 Euro pro Person die in einer Wohngruppe mit mind. drei Pflegebedürftigen lebt.
Pflegehilfsmittel:Nur bei häuslicher Pflege 40 Euro monatlich für diverse Pflegehilfsmittel.
Maßnahmen zur Wohnfeldverbesserung:4000 Euro pro Maßnahme, in Pflege WGs maximal 16000 Euro. Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Stationäre Pflege:Zuschuss der Pflegekasse 125 Euro monatlich.

Pflegegrad 1 bekommst du ab 12,5 Punkten in der Auswertung der Oberwert zu Pflegegrad 2 liegt bei 27 Punkten.

Pflegegrad 2 und seine Leistungen

Definition: Starke Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Blog Beitrag Bild Pflegegrad 2
(Bildquelle: unsplash.com/Sonny Ravenstijn)

Dieser Pflegegrad wird Menschen zugeteilt, die starke Beeinträchtigungen haben und auf Pflegeunterstützung angewiesen sind.

Leistungen der Pflegeversicherung

  • Angebote zur Beratung und Schulung
  • Unterstützung für die häusliche Pflege
  • Leistungen für Pflege in stationären Einrichtungen

Welche Geldbeträge stehen mir für was zu bei Pflegegrad 2?

LeistungenErläuterungen
Pflegesachleistungen:Nur bei häuslicher Pflege 689 Euro monatlich.
Pflegegeld:Nur bei häuslicher Pflege 316 Euro monatlich.
Tages- und Nachtpflege:Nur bei häuslicher Pflege 689 Euro monatlich.
Entlastungsbetrag:Nur bei häuslicher Pflege 125 Euro monatlich.
Verhinderungspflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro jährlich.
Kurzzeitpflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro jährlich.
Pflegehilfsmittel:Nur bei häuslicher Pflege 40 Euro monatlich.
Maßnahmen zur Wohnfeldverbesserung:4000 Euro pro Maßnahme, in Pflege WGs maximal 16000 Euro. Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Wohngruppenzuschlag:Monatlich 214 Euro pro Person die in einer Wohngruppe mit mind. drei Pflegebedürftigen lebt.
Stationäre Pflege:Zuschuss der Pflegekasse 770 Euro monatlich.
Übernahme von Heimkosten:Max. 266 Euro im Monat

Pflegegrad 2 bekommst du ab 27 Punkten bis zu 47,5 Punkten. Diese Zuordnung erfolgt vom MDK.

Pflegegrad 3 und seine Leistungen

Definition: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Blogbeitrag Bild Pflegegrad 3
(Bildquelle: unsplash.com/Wolfgang Rottmann)

Dieser Pflegegrad ist für Menschen die eine enorme Beeinträchtigung vorweisen und auf starke Unterstützung angewiesen sind.

Leistungen der Pflegeversicherung

  • Angebote für Beratung und Schulung
  • Unterstützung für die häusliche Pflege
  • Leistungen für Pflege in stationären Einrichtungen

Welche Geldbeträge stehen mir für was zu bei Pflegegrad 3?

LeistungenErläuterungen
Pflegesachleistungen:Nur bei häuslicher Pflege 1.298 Euro monatlich.
Pflegegeld:Nur bei häuslicher Pflege 545 Euro monatlich.
Nachtpflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.298 Euro monatlich.
Entlastungsbetrag:Nur bei häuslicher Pflege 125 Euro monatlich.
Verhinderungspflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro jährlich.
Kurzzeitpflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro jährlich.
Wohngruppenzuschlag:Monatlich 214 Euro pro Person die in einer Wohngruppe mit mind. drei Pflegebedürftigen lebt.
Maßnahmen zur Wohnfeldverbesserung:4000 Euro pro Maßnahme, in Pflege WGs maximal 16000 Euro. Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Stationäre Pflege:Zuschuss der Pflegekasse 1.262 Euro monatlich
Übernahme von Heimkosten:Max. 266 Euro im Monat

Pflegegrad 3 bekommst du ab 47,5 Punkten und unter 70 Punkten.

Pflegegrad 4 und seine Leistungen

Definition: Sehr schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Blogbeitrag Bild Pflegegrad 4
(Bildquelle: unsplash.com/Makarios Tang)

Dieser Pflegegrad wurde für Menschen konzipiert, die enorme Schwierigkeiten in der Selbstständigkeit vorweisen und sehr viel Unterstützung benötigen.

Leistungen der Pflegeversicherung

  • Angebote für Beratung und Schulung
  • Unterstützung für häusliche Pflege
  • Leistungen für Pflege in stationären Einrichtungen

Welche Geldbeträge stehen mir für was zu bei Pflegegrad 4?

LeistungenErläuterungen
Pflegesachleistungen:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro monatlich.
Pflegegeld:Nur bei häuslicher Pflege 728 Euro monatlich.
Tages- und Nachtpflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro monatlich.
Entlastungsbetrag:Nur bei häuslicher Pflege 125 Euro monatlich.
Verhinderungspflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro jährlich.
Kurzzeitpflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro jährlich.
Wohngruppenzuschlag:Monatlich 214 Euro pro Person die in einer Wohngruppe mit mind. drei Pflegebedürftigen lebt.
Maßnahmen zur Wohnfeldverbesserung:4000 Euro pro Maßnahme, in Pflege WGs maximal 16000 Euro. Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Stationäre Pflege:Zuschuss der Pflegekasse 1.775 Euro monatlich
Übernahme von Heimkosten:Max. 266 Euro im Monat

Pflegegrad 4 bekommst du ab 70 Punkten und unter 90 Punkten.

Pflegegrad 5 und seine Leistungen

Definition: Schwerwiegendeste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Blogbeitrag Bild Pflegegrad 5
(Bildquelle: unsplash.com/ Tony Hand)

Dieser Pflegegrad ist für Menschen, welche die schwersten Beeinträchtigungen vorweisen. Diese Menschen benötigen Unterstützung bei allen Aktivitäten und sind unsselbstständig.

Leistungen der Pflegeversicherung

  • Angebote für Beratung und Schulung
  • Unterstützung für die häusliche Pflege
  • Leistungen für die stationäre Pflege

Welche Geldbeträge stehen mir für was zu bei Pflegegrad 5?

LeistungenErläuterungen
Pflegesachleistungen:Nur bei häuslicher Pflege 1.995 Euro monatlich.
Pflegegeld:Nur bei häuslicher Pflege 901 Euro monatlich.
Tages- und Nachtpflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.995 Euro monatlich.
Entlastungsbetrag:Nur bei häuslicher Pflege 125 Euro monatlich.
Verhinderungspflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro jährlich.
Kurzzeitpflege:Nur bei häuslicher Pflege 1.612 Euro jährlich.
Wohngruppenzuschlag:Monatlich 214 Euro pro Person die in einer Wohngruppe mit mind. drei Pflegebedürftigen lebt.
Maßnahmen zur Wohnfeldverbesserung:4000 Euro pro Maßnahme, in Pflege WGs maximal 16000 Euro. Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Stationäre Pflege:Zuschuss der Pflegekasse 2.005 Euro monatlich
Übernahme von Heimkosten:Max. 266 Euro im Monat

In Pflegegrad 5 wird man eingeordnet, wenn man eine Punktzahl ab 90 bis 100 erreicht.

Pflegegradberechnung

Den Pfeggrad selbst zu berechnen kann sehr schwierig werden und du wirst nicht immer auf dasselbe Ergebnis kommen wie der MDK, da du vielleicht manche Kriterien anders beurteilst.

Nichtsdestotrotz habe ich ein ausführliches Video für dich. In diesem Video wird am Beispiel des Moduls 5 (Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen) die Berechnung simuliert:

Berechnung des Modul 5 zur Ermittlung des Pflegegrad

Diese Rechnung musst du dann auch für die anderen Module machen und die Punkte addieren. So kommst du auf den Pflegegrad.

Frage: Findet ihr das Punktesystem sinnvoll?