Oktober 15, 2020

Pflegeberatung

Von Ioannes
Print Friendly, PDF & Email
Teile diesen Beitrag

Im letzten Artikel (Leistungen der Pflegegrade) wurde erläutert wie viel Geld du für welchen Pflegegrad bekommst. Anspruch auf Pflegeberatung hast du jedoch in allen fünf Pflegegraden.

Deshalb soll dieser Beitrag dich über die Pflegeberatung aufklären. Es wird auf den Hintergrund und die Inhalte der Beratung eingegangen, aber auch ab wann die Pflegeberatung verpflichtend ist.

Ioannes Giannakakos Altenpfleger und SEO Specialist

Über den Autor:

Fachkraft für Altenpflege

Was ist eine Pflegeberatung?

Definition: Pflegeberatung ist ein neuer Tätigkeitsbereich in der Pflege, die Zielsetzung einer solchen Beratung ist es, Patienten oder Angehörige über die Möglichkeiten der Pflege zu informieren.

Hintergrund der Pflegeberatung?

Seit dem 01.01.09 sind die Pflegekassen dazu verpflichtet nach § 7a SGBXI, Personen welche Pflegeleistungen beantragt haben, ausführlich und individuell zu informieren. Diese Beratung muss durch einen unabhängigen Pflegeberater erfolgen.

Blogbeitrag Bild Pflegeberatung
Menschen, die zuhause wohnen und Pflegegrad 2-5 haben und keinen Pflegedienst haben, sind zur Pflegeberatung verpflichtet. (Bildquelle:unsplash.com/Skiathos Greece)

Seit dieser Gesetzesänderung im Jahr 2009 ist die Beratung verpflichtend geworden. Somit soll eine transparente Pflege gewährleistet werden und die Verbraucher sollen über alle Möglichkeiten Bescheid wissen.

Pflegeberatung Inhalte

Folgende Inhalte werden in einer Pflegeberatung analysiert und ausgewertet. Somit soll die best möglichste Pflege für die betroffene Person garantiert werden.

  • Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  • Beratung basiert auf den vorangegangen Ermittlungen
  • Beratung zu pflegerischen Hilfen (Auswahl Kombination von Pflegesachleistungen)
  • Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln
  • Beratung zur Prävention und Gesundheitsförderung
  • Beratung zur Anpassung des Wohnfeldes
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Hinwirken auf die ermittelten Maßnahmen
  • Überwachung der Durchführung
  • Informationen zur Entlastung der Pflegepersonen

Alle diese Inhalte werden systematisch in einer Pflegeberatung abgearbeitet, am Ende sollte ein fester Versorgungsplan existieren und der Pflegebedürftige und die Angehörigen sollten über die Maßnahmen bestens Bescheid wissen.

Ebenfalls vermittelt der Pflegeberater die Klienten zu verschiedenen Pflegedienstleistern, welche diese Maßnahmen auch ordnungsgemäß durchführen können.

Ab wann gilt eine Person als pflegebedürftig?

Im elften Sozialgesetzbuch in §14 ist eine klare Definition angegeben, ab wann eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird. Dort steht geschrieben, dass eine Person dann pflegebedürftig ist, wenn sie erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit aufweist und deshalb verschiedene Pflegemaßnahmen erhalten muss, um ihren Alltag bewältigen zu können. Die Pflegebedürftigkeit geht immer mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen einher.

Welche Gründe für eine Pflegebedürftigkeit gibt es?

Die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit können nicht verallgemeinert werden, allerdings gibt es eine Anzahl von Krankheiten, die besonders häufig dafür verantwortlich ist, dass Menschen pflegebedürftig werden. Hier eine Liste mit diesen Krankheiten:

  • Krebserkrankungen
  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Demenz
  • Allgemeine Altersschwäche
  • Erkrankungen, welche die Mobilität einschränken wie Arthrose oder Parkinson
  • Herzerkrankungen wie Herzinsuffizienzen etc.
  • Schlaganfälle
  • Alzheimer

Verpflichtende Pflegeberatung

Die Pflegeberatung ist für alle Menschen verpflichtend, die ab Pflegegrad 2 einkategorisiert wurden. Bist du oder ein Angehöriger von dir also in Pflegegrad 2-5, musst du kontinuierlich zur Pflegeberatung erscheinen.

Hier ein kleines Video für dich, dass dir diesen Sachverhalt näher bringen soll:

Bist du in Pflegegrad 2 und 3 dann musst du halbjährlich zur Beratung erscheinen. In Pflegegrad 4 und 5 musst du dich sogar vierteljährlich melden.

Selbstverständlich ist die Beratung nur dann verpflichtend, wenn der Pflegebedürftige in den eigenen Räumlichkeiten gepflegt wird und keinen professionellen Pflegedienst in Anspruch nimmt.

Wer darf Pflegeberatung anbieten?

Leider ist die Berufsbezeichnung Pflegeberater nicht geschützt in Deutschland, dadurch kommt es häufig zu Verwechslungen. Achte bei deinem Pflegeberater, dass es sich nicht nur um einen Health-Case-Manager handelt, diese verfügen auch über ein gutes Fachwissen, allerdings sollte ein Pflegeberater eine Ausbildung absolviert haben, die nach § 7 a SGB XI staatlich zertifiziert wurde. Diese Personen verfügen auch über eine umfangreiche Schulung und Wissen über alle Gesetze, Gelder und Maßnahmen bescheid.

Oftmals bieten auch viele ambulante Pflegedienste eine solche Pflegeberatung an, falls dein Angehöriger zu Hause gepflegt werden soll, dann erkundige dich bei deinem Pflegedienst, ob die eine Pflegeberatung anbieten. Oftmals haben dort die Führungskräfte auch Weiterbildungen in diesem Bereich abgeschlossen. Die Krankenkasse überprüft auch, ob der von dir gewählte Pflegeberater nach $7 a SGB XI zertifiziert ist, falls dies nicht der Fall ist, bezahlt die Kasse auch nicht die Beratungskosten.

Für wen eignet sich die Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung ist für jeden geeignet der Unterstützung benötigt, weil er einen Angehörigen und Bekannten pflegt. In einer solchen Beratung können sich viele Fragen und Unsicherheiten klären lassen, die andernfalls stundenlange Recherche im Internet benötigen würden.

Deshalb lohnt sich die Pflegeberatung definitiv für alle Menschen, die für einen Pflegebedürftigen verantwortlich sind. Zahlreiche Menschen waren nach der Beratung besser aufgestellt und wussten in vielen administrativen Dingen, wie sie verfahren müssen und an welche Stellen sie sich wenden müssen.

Ist die Beratung persönlich auf mich abgestimmt, oder erhalte ich eine pauschale Dienstleistung?

Der große Vorteil aller Pflegeberatungen ist, dass die Berater individuell auf jeden Fall eingehen können, dafür solltest du aber auch alle benötigten Unterlagen mit zu dieser Beratung bringen, damit sich der Berater ein authentisches Bild von der Pflegesituation deines Angehörigen machen kann. Dadurch erhältst du dann eine auf dich perfekt abgestimmte Beratung und kannst alle nötigen Maßnahmen anfordern.

Pflegeberatung Kosten

Jegliche Kosten für eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI werden von den Krankenkassen bezahlt. Du musst auch keine Rechnung begleichen und das Geld später einfordern. Der Pflegeberater rechnet direkt mit deiner Krankenkasse ab. Setze dich jedoch vor der geplanten Beratung mit deiner Kasse in Verbindung und lasse dir eine Kostenübernahme zusichern, andernfalls kann es vielleicht sein, dass dir die Kasse im Nachhinein die Zahlungen in Rechnung stellt.

Frage: Findet ihr die Beratung sinnvoll?