Dieser Artikel setzt sich mit dem Pflegegeld auseinander, dieses bekommst du, falls du deinen Angehörigen selbst pflegst. Ich erkläre dir alles, was wichtig für dich ist.
Dazu gehören die Voraussetzungen, Leistungen und die möglichen Auszahlungen. Darüber hinaus will ich noch auf mögliche Kürzungen und Erhöhungen eingehen. Dieser Artikel wurde überarbeitet und beinahltet alle nötigen Informationen zur Pflegegeld Erhöhung im Jahr 2023.
Inhaltsverzeichnis
Toggle- Was ist Pflegegeld?
- Welche Vorrausetzungen muss man für Pflegegeld erfüllen?
- Pflegegeld Erhöhungen 2023 akuteller Stand
- Wie beantrage ich das Pflegegeld?
- Wann und wie wird das Geld überwiesen?
- Auf welches Konto werden die Pflegezahlungen überwiesen?
- Muss das Pflegegeld versteuert werden?
- Erhöhungen, Kürzungen, Rückforderungen
- Bekommt man auch noch Pflegezahlungen bei einem stationären Aufenthalt?
- Weitere Veränderungen mit der Pflegereform 2021 (Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege)
- Erhalt der Selbstpflegekompetenz durch die Pflegereform 2021
Was ist Pflegegeld?
Definition: Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse, die alle Menschen in Anspruch nehmen können, die von ihren Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden.
Dieses Pflegegeld wird monatlich an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Welche Vorrausetzungen muss man für Pflegegeld erfüllen?
Du kannst das Pflegegeld für deinen Angehörigen erst beantragen, wenn dieser laut Definition der Pflegeversicherung als pflegebedürftig gilt.
Dazu muss die pflegebedürftige Person zunächst vom MDK einen Pflegegrad zugewiesen bekommen. Darüber hinaus muss die Pflegebedürftigkeit mindestens ein halbes Jahr andauern.
Pflegegeld Erhöhungen 2023 akuteller Stand
Je nach Pflegegrad bekommst dein Angehöriger eine gewisse Summe an Geld überwiesen. In der folgenden Tabelle habe ich für dich alle Beträge aufgelistet. Diese Beträge entsprechen der aktualsierten Pflegereform aus dem Jahr 2021.
Wichtig: Für das Jahr 2023 und 2024 wurde keine Pflegegelderhöhung beschlossen. Somit bleiben die Geldsätze gleich zum Jahr 2021. Die hier unten stehende Tabelle ist somit aktuell!
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
Pflegegrad 1: | 0 Euro |
Pflegegrad 2: | 332 Euro |
Pflegegrad 3: | 572 Euro |
Pflegegrad 4: | 764 Euro |
Pflegegrad 5: | 946 Euro |
Falls dein Angehöriger in Pflegegrad 1 eingeordnet wurde, hat er leider keinen Anspruch auf Pflegezahlungen. Hier kannst du aber versuchen, ihn in Pflegegrad 2 zu bekommen.
Wie beantrage ich das Pflegegeld?
Wenn du für deinen Angehörigen die Pflegezahlungen beantragen möchtest, musst du eine Vollmacht zu Versicherung mitbringen.
Der Antrag erfolgt bei deiner Pflegekasse, dazu meldest du dich einfach bei der Krankenkasse deines Angehörigen. Das kannst du mit einem Anruf erledigen, du kannst aber auch eine E-Mail oder einen Brief schreiben.
Wann und wie wird das Geld überwiesen?
Das Pflegegeld wird deinem Angehörigen ab dem Tag der Beantragung überwiesen. Ein voller Monat hat laut Pflegekasse 30 Tage. Normalerweise wird das Pflegegeld immer am ersten Werktag des Monats überwiesen.
Das bedeutet für dich, dass du mit der ersten Überweisung auch die Gelder von den letzten Monaten rückwirkend bekommst. Da es einige Zeit dauern kann, bis der Antrag von der Krankenkasse genehmigt wird.
Stelle also sich, dass du das Pflegegeld frühzeitig beantragst, da es eine gewisse Zeit dauern kann, bis du es letztendlich bekommst.
Auf welches Konto werden die Pflegezahlungen überwiesen?
Das Geld wird immer auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt. Jedoch darf der Versicherte dann frei über dieses Geld verfügen.
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
Im Normalfall werden die Pflegezahlungen als Sozialleistung verrechnet und sind somit für die Pflegebedürftigen steuerfrei, diese Steuerfreiheit gilt auch für die pflegenden Angehörigen des Betroffenen. Damit man von der Steuerlast befreit ist, muss man nicht zwangsweise mit dem Pflegebedürftigen verwandt sein, es reicht auch, wenn man ein enges Verhältnis zum Pflegebedürftigen vorweisen kann, dann besteht eine moralische Verpflichtung, diese wird vom Finanzamt auch so akzeptiert.
Versteuert werden die Pflegegelder dann, wenn die Pflege gewerbsmäßig betrieben wird, oder wenn die Pflegeperson nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, oder keine moralische Verpflichtung aufgrund einer engeren Beziehung besteht.
Hier ein Video für dich, welches die wichtigsten Punkte zusammenfässt:
Die Leistung steht nur dem Pflegebedürftigen zu, falls dein Angehöriger sehr unselbstständig ist, solltest du dir auch eine Vollmacht für sein Konto holen.
Erhöhungen, Kürzungen, Rückforderungen
Die Pflegezahlungen werden gekürzt, sobald die pflegebedürftige Person professionelle Hilfe in Anspruch nimmt. Jedoch kannst du dann auf andere Leistungen zugreifen für diesen Zeitraum.
Falls dein Angehöriger verstirbt, musst du die Pflegezahlungen nicht zurück bezahlen. Die Pflegekasse darf das Geld für den Monat in dem dein Angehöriger verstorben ist, nicht zurückfordern.
Falls dein Angehöriger in einen höheren Pflegegrad gestuft wird, bekommt er automatisch mehr Pflegegeld. Alle drei Jahre wird das Pflegegeld laut Sozialgesetzbuch überprüft. Eine Erhöhung kannst du bis zum 01. Januar des Folgejahres erwirken.
Bekommt man auch noch Pflegezahlungen bei einem stationären Aufenthalt?
Das Pflegegeld wird im Falle eines stationären Aufenthalts (Krankenhaus, Reha) vier Wochen weiterhin gezahlt. Ab dem 29. Tag jedoch entfallen die Leistungen.
Wird dein Angehöriger auf ärztliche Anordnung durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, hat er ebenfalls 4 Wochen Anspruch auf die Pflegezahlungen.
Weitere Veränderungen mit der Pflegereform 2021 (Pflegehilfsmittel und Verhinderungspflege)
Nicht nur die Pflegegelder sollen im Jahr 2021 angepasst werden, sondern auch die Mittel für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege und die Pflegehilfsmittel. Bei den Pflegehilfsmitteln erhöht sich die monatliche Pauschale dauerhaft auf 60 Euro. Es wird auch ab dem Jahr 2023 immer wieder Anpassungen dieses Betrags geben, damit die jährliche Inflation ausgeglichen werden kann.
Bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommt es zu größeren Änderungen, denn die Leistungen werden zusammengelegt, dadurch haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, über ein sogenanntes Entlastungsbudget von 3300 Euro im Jahr zu verfügen. Bis dato war es nur möglich, entweder die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege zu nutzen. Die Reform kombiniert beide Leistungen.
Auch die vorgeschriebene Vorpflegezeit mit einer Dauer von 6 Monaten wird abgeschafft, somit kann die Verhinderungspflege schneller in Anspruch genommen werden und Menschen haben einen schnelleren und besseren Zugriff auf diese Maßnahme. Dadurch soll den Angehörigen mehr Flexibilität gewährleistet werden und die Situation soll besser bewältigt werden können.
Erhalt der Selbstpflegekompetenz durch die Pflegereform 2021
Ein großer Fokus der Pflegereform 2021 liegt auf der Förderung und der Erhaltung der Selbstpflegekompetenz der Betroffenen. Dafür soll die geriatrische Reha sorgen, diese soll von den betroffenen verstärkt genutzt werden. Damit dies gewährleistet werden kann, bezahlt die Pflegeversicherung die Hälfte aller Kosten einer solchen geriatrischen Reha bei jedem Patienten der über 70 Jahre alt ist. Somit soll diese geriatrische Reha dafür sorgen, dass diese Patienten ihre Selbstpflegekompetenz erhalten und fördern können, bevor sie in einem späteren Stadium zum Pflegefall werden.
Diese Reform der Bundesregierung wirkt also auf eine gewisse Art und Weise präventiv. Ebenfalls fördert die Reform das in Anspruch nehmen der Kurzzeitpflege nach einem längeren Krankenhausaufenthalt. Dadurch sollen insbesondere die pflegenden Angehörigen entlastet werden und eine bessere Genesung des Patienten soll dadurch ermöglicht werden.
Frage: Findet ihr das Pflegegeld ausreichend?
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Über den Autor: Fachkraft für Altenpflege
Vielen Dank für die tolle Seite. Sie ist echt sehr hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter