November 28, 2020

Grundpflege

Von Ioannes
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Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Grundpflege, ich werde dir hier alles Wichtige erläutern, damit du weißt, was es mit diesem Begriff auf sich hat.

Zu den grundpflegerischen Aufgaben gehören nicht nur die Körperhygiene, sondern auch die Nahrungsaufnahme und die Mobilität. In den folgenden Absätzen findest du mehr dazu!

Ioannes Giannakakos Altenpfleger und SEO Specialist

Über den Autor:

Fachkraft für Altenpflege

Was ist Grundpflege?

Definition: Als Grundpflege betitelt man die Gesamtheit aller wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung einer Person beitragen. Diese Maßnahmen werden in der Körperpflege, Ernährung und in der Mobilität vollzogen.

Diese grundpflegerischen Aufgaben können sowohl von Angehörigen vollzogen werden, aber auch von Pflegefachkräften und Hilfskräften. Natürlich kommt die Pflegekasse für diese Kosten auf, mehr dazu später.

Blogbeitrag Bild 1 Grundpflege
Zur Grundpflege gehört auch die Körperwaschung. (Bildquelle: unsplash.com/Kevin Baquerizo)

Kleine Grundpflege Definition

Die kleine Grundpflege bezieht sich auf die alltäglichen, grundlegenden Pflegeleistungen, die eine Person benötigt, um ihren Tag zu beginnen oder zu beenden. Dazu gehören:

  • Hilfe beim An- und Auskleiden.
  • Körperwaschung, teilweise oder ganz, oft mit einem Waschlappen durchgeführt.
  • Unterstützung bei Toilettengängen.
  • Mund- und Gesichtspflege.

Die kleine Grundpflege zielt darauf ab, die grundlegenden Bedürfnisse der Körperhygiene und persönlichen Pflege zu erfüllen. Sie ist in der Regel weniger zeitintensiv und kann je nach Bedarf der pflegebedürftigen Person variieren.

Kleine Grundpflege Zeitaufwand

Die kleine Grundpflege umfasst alltägliche Verrichtungen, die aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können. Die durchschnittliche Dauer für eine kleine Grundpflege beträgt üblicherweise etwa 40 Minuten, wobei dieser Wert je nach den individuellen Bedürfnissen und der Tagesverfassung der zu pflegenden Person variieren kann.

  • An- und Auskleiden: Unterstützung beim Anziehen von Kleidung und Schuhen, angepasst an die Tageszeit und Aktivitäten.
  • Körperwaschung mit Waschlappen: Sanfte Reinigung des Körpers, wobei besonderes Augenmerk auf sensiblen oder bedürftigen Körperregionen liegt.
  • Hilfe bei Toilettengängen: Assistenz oder vollständige Übernahme der Hygiene nach dem Toilettengang.
  • Mundpflege: Unterstützung oder Durchführung der Zahn- und Mundpflege, um die Mundgesundheit zu erhalten.
  • Gesichtswaschung mit Waschlappen: Reinigung des Gesichts, wobei auf die Verwendung hautfreundlicher Produkte und Techniken geachtet wird.

Zeitlicher Aufwand für die kleine Grundpflege und Pflegegrad

Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflegegrad einer Person nicht direkt mit dem zeitlichen Aufwand für die Pflege korreliert, sondern vielmehr auf der fehlenden Selbstpflegekompetenz basiert. Im Durchschnitt wird bei einer Person mit mittlerem Pflegeaufwand, etwa Pflegegrad 2, mit ungefähr drei Stunden Grundpflege pro Woche gerechnet. Dieser Wert dient lediglich zur Orientierung und kann je nach individuellem Bedarf variieren.

Zusammenfassung:

Die kleine Grundpflege spielt eine zentrale Rolle in der täglichen Unterstützung pflegebedürftiger Personen. Die Dauer und Intensität dieser Pflegeleistungen sollten stets an die individuellen Bedürfnisse der zu pflegenden Person angepasst werden. Dabei ist es entscheidend, die Würde und das Wohlbefinden der betroffenen Person zu wahren und zu fördern.

Was gehört zur Grundpflege?

Die Grundpflege ist aufgeteilt in zwei Kategorisierungen, es gibt die große und die kleine Grundpflege. Bei der kleinen Grundpflege wird die pflegebedürftige Person nur teilweise unterstützt, bei der großen Grundpflege werden fast alle Maßnahmen vom Pflegepersonal übernommen.

Körperpflege als grundpflegerische Maßnahme

Die Körperpflege ist viel mehr als das bloße Waschen des Pflegebedürftigen, hier kommt auch die Hilfe beim Toilettengang dazu. Beim Waschen werden folgende Maßnahmen vollzogen:

  • Waschen, Duschen oder Baden der pflegebedürftigen Person.
  • Zahnhygiene
  • Kämmen, Rasieren.

Bei einer großen Grundpflege wird eine vollständige Körperwaschung vollzogen, die kleinen Variante beschränkt sich nur auf Teilwaschungen des Körpers. Je nach Verfassung des Pflegebedürftigen wird die Waschung im Liegen, Stehen oder im Sitzen durchgeführt.

Zur Körperpflege gehört auch die Darmentleerung, hier muss bei vielen Menschen kontrolliert werden, ob sie regelmäßig auf die Toilette gehen, oder sie brauchen Hilfe bei diesem Vorgang. Folgende Maßnahmen zählen hierzu:

  • Hygienemaßnahmen im Intimbereich.
  • Wechsel von Inkontinenzmatrialien.
  • Kontrolle während des Vorgangs.
  • Reinigung spezieller Pflegehilfsmittel z.B. Katheder etc.

Nahrungsaufnahme als grundpflegerische Maßnahme

Zur großen Grundpflege gehört auch den Pflegebedürftigen bei der Nahrungsaufnahme zu unterstützen. Aber auch die Bereitstellung von Nahrungsmittel ist hier mit inbegriffen. Folgende Tätigkeiten fallen unter diesen Punkt:

  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Anreichen des Essens
  • Falls vorhanden Sondenpflege

Mobilität in der Grundpflege

Ebenfalls zu den großen grundpflegerischen Aufgaben zählt die Mobilität der pflegebedürftigen Person, hier wird bei Dingen nachgeholfen, die für uns ganz selbstverständlich sind, aber für ältere Menschen eine deutliche Herausforderung darstellen können:

  • Ins Bett legen und aufstehen
  • An- und Ausziehen
  • Bewegung in den Räumlichkeiten
  • Arztbesuche und andere medizinische Maßnahmen

Die grundpflegerischen Aufgaben machen einen Großteil der Arbeit von Pflegefachkräften in einem Altenheim aus, allerdings werden auch viele dieser Maßnahmen an Pflegehilfskräfte delegiert.

Wer bezahlt die Grundpflege?

Falls du einem Pflegegrad zugeordnet wurdest, werden Teile der Basispflege von deiner Pflegekasse gezahlt.

Die finanziellen Leistungen variieren je nach Pflegegrad, je höher der Pflegegrad ist, umso mehr Geld bekommst du.

Blogbeitrag Bild 2 Grundpflege
Laut Gesetz gibt es zwei verschiedene Arten der Grundpflege, einmal nach SGBV und einmal nach SGBXI. (Bildquelle:unsplash.com/Chiara Daneluzzi)

Hat dein Arzt dir die Basispflege verordnet, dann werden die Maßnahmen nach Sozialgesetzbuch V ausgeführt, das bedeutet, die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten.

Falls du jedoch in einen Pflegegrad eingeordnet wurdest, dann wirst du nach Sozialgesetzbuch XI gepflegt, hier übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten.