Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Grundpflege, ich werde dir hier alles Wichtige erläutern, damit du weißt, was es mit diesem Begriff auf sich hat.
Zu den grundpflegerischen Aufgaben gehören nicht nur die Körperhygiene, sondern auch die Nahrungsaufnahme und die Mobilität. In den folgenden Absätzen findest du mehr dazu!
Was ist Grundpflege?
Definition: Als Grundpflege betitelt man die Gesamtheit aller wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung einer Person beitragen. Diese Maßnahmen werden in der Körperpflege, Ernährung und in der Mobilität vollzogen.
Diese grundpflegerischen Aufgaben können sowohl von Angehörigen vollzogen werden, aber auch von Pflegefachkräften und Hilfskräften. Natürlich kommt die Pflegekasse für diese Kosten auf, mehr dazu später.
Was gehört zur Grundpflege?
Die Grundpflege ist aufgeteilt in zwei Kategorisierungen, es gibt die große und die kleine Grundpflege. Bei der kleinen Grundpflege wird die pflegebedürftige Person nur teilweise unterstützt, bei der großen Grundpflege werden fast alle Maßnahmen vom Pflegepersonal übernommen.

Körperpflege als grundpflegerische Maßnahme
Die Körperpflege ist viel mehr als das bloße Waschen des Pflegebedürftigen, hier kommt auch die Hilfe beim Toilettengang dazu. Beim Waschen werden folgende Maßnahmen vollzogen:
- Waschen, Duschen oder Baden der pflegebedürftigen Person.
- Zahnhygiene
- Kämmen, Rasieren.
Bei einer großen Grundpflege wird eine vollständige Körperwaschung vollzogen, die kleinen Variante beschränkt sich nur auf Teilwaschungen des Körpers. Je nach Verfassung des Pflegebedürftigen wird die Waschung im Liegen, Stehen oder im Sitzen durchgeführt.
Zur Körperpflege gehört auch die Darmentleerung, hier muss bei vielen Menschen kontrolliert werden, ob sie regelmäßig auf die Toilette gehen, oder sie brauchen Hilfe bei diesem Vorgang. Folgende Maßnahmen zählen hierzu:
- Hygienemaßnahmen im Intimbereich.
- Wechsel von Inkontinenzmatrialien.
- Kontrolle während des Vorgangs.
- Reinigung spezieller Pflegehilfsmittel z.B. Katheder etc.
Nahrungsaufnahme als grundpflegerische Maßnahme
Zur Grundpflege gehört auch den Pflegebedürftigen bei der Nahrungsaufnahme zu unterstützen. Aber auch die Bereitstellung von Nahrungsmittel ist hier mit inbegriffen. Folgende Tätigkeiten fallen unter diesen Punkt:
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Anreichen des Essens
- Falls vorhanden Sondenpflege
Mobilität in der Grundpflege
Ebenfalls zu den grunpflegerischen Aufgaben zählt die Mobilität der pflegebedürftigen Person, hier wird bei Dingen nachgeholfen, die für uns ganz selbstverständlich sind, aber für ältere Menschen eine deutliche Herausforderung darstellen können:
- Ins Bett legen und aufstehen
- An- und Ausziehen
- Bewegung in den Räumlichkeiten
- Arztbesuche und andere medizinische Maßnahmen
Die grundpflegerischen Aufgaben machen einen Großteil der Arbeit von Pflegefachkräften in einem Altenheim aus, allerdings werden auch viele dieser Maßnahmen an Pflegehilfskräfte delegiert.
Wie viel Zeit für die Grundpflege?
Die durchschnittliche Dauer für eine kleine Grundpflege dauert im Normalfall 40 Minuten. Natürlich kommt es auf den Pflegegrad und die Tagesverfassung der zu pflegenden Person an. Allerdings ist dies ein Richtwert für folgende Tätigkeiten, die durchgeführt werden:
- An- und Auskleiden
- Körperwaschung mit Waschlappen
- Hilfe bei Toilettengängen
- Mundpflege
- Gesicht waschen mit Waschlappen
Insgesamt wird bei einer Person mit mittleren Pflegeaufwand sprich ungefähr Pflegegrad 2 mit drei Stunden Grundpflege pro Woche gerechnet. Dieser Wert dient nur zur Orientierung und ist auch bei der Beurteilung des MDKs nicht mehr wichtig.
Da der Pflegegrad nicht mit der verbrauchten Zeit vergeben wird, sondern mit der fehlenden Selbstpflegekompetenz der betroffenen Person.
Wer bezahlt die Grundpflege?
Falls du einem Pflegegrad zugeordnet wurdest, werden Teile der Basispflege von deiner Pflegekasse gezahlt.
Die finanziellen Leistungen variieren je nach Pflegegrad, je höher der Pflegegrad ist, umso mehr Geld bekommst du.

Hat dein Arzt dir die Basispflege verordnet, dann werden die Maßnahmen nach Sozialgesetzbuch V ausgeführt, das bedeutet, die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten.
Falls du jedoch in einen Pflegegrad eingeordnet wurdest, dann wirst du nach Sozialgesetzbuch XI gepflegt, hier übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten.
Kleine Grundpflege im Bett
Der jetzige Pflegedienst für meine Frau (Pflegegrad 5, seit 13 Jahren Bettlägerig und inkontinent, Stuhl und Blase) vertritt die Auffassung, dass wenn sie die vorgegebene Zeit für die kleine Grundpflege nicht einhalten können, werden Tätigkeiten innerhalb der kleinen Grund pflege weggelassen bzw. nicht ausgeführt. die vom Pflegedienst vorgegebene Zeit beträgt für die kleine Grundpflege im Bett 21 Minuten. In Ihrem Beitrag nennen Sie 40 Minuten durchschnittlich entsprechend des Pflegegrades. Die Vorgabe des Pflegedienstes mit 21 Minuten erfüllt wohl kaum die Anforderungen einer qualitativen Pflege. Ich führe bereits Leistungen der kleinen Grundpflege aus, da der Pflegedienst dazu nicht in Lage ist. Es ärgert mich maßlos, dass Pflegedienste aus ihrer Position der Stärke handeln. Da kann man schon von Glück sprechen überhaupt einen Pflegedienst zu bekommen. Ich pflege meine Frau seit 28 Jahren, 13 Jahre unter erschwerten Bedingungen. Von der Pflegekasse habe ich keine Hilfe bekommen. Monotone Antworten der Kasse bei Anfragen: Setzen Sie sich mit dem Pflegedienst auseinander. Vielleicht muss ich, sarkastisch ausgedrückt, demnächst auch die Windeln noch wechseln weil der Pflegedienst aus Zeitgründen diese Leistung weglässt.
Hallo Frank,
ich kann deinen Ärger verstehen und in einem Land wie Deutschland wünscht man sich mehr Unterstützung vom System. Wende dich mal an einen Anwalt für Sozialrecht, vielleicht kann dieser dir helfen, bei vielen Leuten die ich kannte, hat das sehr gut funktioniert!