Oktober 25, 2020

Kurzzeitpflege

Von Ioannes
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Folgender Artikel soll dich über die Kurzzeitpflege aufklären, du erfährst hier alle relevanten Informationen rund um dieses Thema.

Es wird darauf eingegangen, wer das Recht auf Kurzzeitpflege hat, wie du diese Pflege beantragst und welche Gelder dir zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls erkläre ich dir, welche Einrichtungen für diese Pflegeform in Frage kommen.

Was ist Kurzzeitpflege?

Definition: Laut § 42 SGB XI ist Kurzzeitpflege für alle Menschen gedacht, die in ihrem häuslichen Umfeld oder im teilstationären Bereich vorübergehend nicht mehr betreut werden können. Diese Personen können dann für eine Dauer von maximal 8 Wochen in einer vollstationären Einrichtung versorgt werden.

Wann kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?

Du kannst die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, falls einer deiner Angehörigen Zuhause gepflegt wird und dieser schwer erkrankt, sodass er nicht mehr dort gepflegt werden kann. Die meisten älteren Menschen, die in kurzzeitige Pflege kommen, sind Zuhause gestürzt und können sich nicht mehr wirklich selbst versorgen.

Kurzzeitpflege Leistungen
Deine von dir gepflegten Angehörigen können in Kurzzeitpflege, falls du selbst schwer erkrankt bist, oder auf Reha musst. Folgende Leistungen sind in der Kurzzeitpflege abgedeckt.

Pflegst du jedoch deine Eltern selbst Zuhause, dann können diese auch in kurzzeitige Pflege gehen, falls du erkrankt bist, erschöpft bist, oder Urlaub benötigst.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Die Pflegekasse übernimmt die vollen Kosten für alle Personen, die den Pflegegrad 2-5 haben. Dabei gibt es keine Abstufungen, was den Geldbetrag angeht, in jedem Pflegegrad wird der gleiche Betrag bezahlt.

Menschen, die in Pflegegrad 1 sind, haben auch Zugang zur kurzzeitigen Pflege. Allerdings nur im Rahmen des monatlichen Entlastungsbetrages von 125 Euro.

Wie viel Geld wird von der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege gezahlt?

Die Pflegekasse zahlt für jeden Pflegegrad maximal 1.612 Euro, jedoch nur für 8 Wochen im Jahr. Dieses Geld ist für den pflegebedingten Aufwand und die soziale Betreuung deines Angehörigen.

Bezieht dein Angehöriger Pflegegeld, erhält er nur noch die Hälfte dieser Leistung während seiner Kurzzeitpflege in der stationären Einrichtung.

Gibt es gewissen Leistungen aus der Ersatzpflege die nicht in Anspruch genommen wurden, dann können die für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Ebenfalls kann der monatliche nicht genutzte Entlastungsbetrag von 125 Euro von der Endrechnung der Kurzzeitpflege abgezogen werden.

Kurzzeitpflege Auszahlen lassen

Du kannst dir das Geld für die Kurzzeitpflege auch auszahlen lassen, allerdings kannst du dir als Privatperson nur die Hälfte des Gesamtbetrages auszahlen lassen. Der Gesamtbetrag liegt bei 1.612 Euro, das gesamte Geld kannst du nur nutzen, wenn der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim geht.

Das Kurzzeitpflege Guthaben setzt sich zusammen aus allen nicht genutzten Entlastungsbeträgen, diese werden in der Pflegekasse für dich gesammelt. Um dir das Geld auszahlen zu lassen, musst du bei der Pflegekasse anrufen und dir das Geld auszahlen lassen. Wichtig hierbei ist, dass das gesamte Geld bis spätestens 30.06 im Folgejahr genutzt werden muss, da die Gelder sonst verfallen.

Die Kurzzeitpflege und ihre Leistungen

Folgende Leistungen werden von der Kurzzeitpflege gedeckt:

  • Grundpflege: Hierzu zählen alle Maßnahmen für die Körperhygiene sprich Duschen, Waschen, Toilettengang, An- und Ausziehen.
  • Behandlungspflege: Hierzu zählen alle medizinischen Pflegemaßnahmen wie Blut abnehmen, Infusionen, Injektionen, Spritzen, Stoma-Pflege, Blutzucker und Blutdruck Messungen, Medikamente verabreichen etc.
  • Betreuung: Damit sind alle Betreuungs- und Beschäftigungsangebote in der stationären Einrichtung gemeint z.B. Gymnastik, Basteln, Karten spielen, Singen etc.
  • Unterkunft und Verpflegung: Hiermit ist das Zimmer gemeint, hierbei kann es sich um ein Einzel- oder Doppelzimmer handeln und die Verpflegung sprich alle Mahlzeiten und Getränke.

Welche Einrichtungen kommen in Frage?

Typische Einrichtungen für die Kurzzeitpflege sind Altenheime, Reha-Zentren und Krankenhäuser. Diese müssen eine gewisse Anzahl von Betten für die kurzzeitige Pflege immer freihalten.

Deine Angehörigen können zeitweise in ein Altenheim in Kurzzeitpflege gehen, falls du selbst auf Reha musst, oder krankheitsbedingt für längere Zeit im Krankenhaus bist.

Kurzzeitpflege zu Hause

Eine Kurzzeitpflege kann normalerweise im Vergleich zu einer Verhinderungspflege nicht zu Hause durchgeführt werden, der Betroffene muss in eine stationäre Einrichtung (Krankenhaus, Altenheim oder Reha-Zentrum). Allerdings gibt es sehr seltene Ausnahmen, bei denen die Krankenkasse eine 24-Stunden-Betreuung in der Wohnung des Betroffenen genehmigt. Weitere Infos dazu bei der Krankenkasse.

Kann die Person gegen ihren eigenen Willen in die Kurzzeitpflege gebracht werden?

Gegen seine Willen darf keiner in die Kurzzeitpflege eingeliefert werden, auch nicht, wenn der Betreuer derjenigen Person dies so entscheidet. Es sei denn das allgemeine Wohl des Pflegebedürftigen ist zu Hause in Gefahr, jedoch können viele ältere und demente Menschen das Risiko nicht wirklich einschätzen und wollen selbst nach einem längeren Krankenhaus, der aufgrund eines Sturzes, erfolgt ist wieder in die eigenen vier Wände zurück.

Falls der Betreuer den Pflegebedürftigen nicht überzeugen kann, dann empfiehlt es sich immer den behandelnden Arzt zu konsultieren. Dieser kann den Pflegebedürftigen in den meisten Fällen von der Notwendigkeit einer Kurzzeitpflege überzeugen.

Wie beantrage ich die Pflege für einen kurzen Aufenthalt?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse des Versicherten gestellt, jedoch muss die Einrichtung deiner Wahl von der Pflegekasse zugelassen sein. Im Normalfall sind alle Altenheime und Krankenhäuser zugelassen, hier dürfte es keine großen Probleme geben.

Kann die Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad genehmigt werden?

Seit dem Jahr 2016 haben auch Menschen ohne Pflegegrad die Möglichkeit, Kurzzeitpflege zu beantragen. Allerdings wird ihnen diese Pflegemaßnahme nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Der korrekte Fachbegriff für diese Pflegeform lautet nicht Kurzzeitpflege, sondern Übergangspflege.

Diese Übergangspflege kann sowohl stationär als auch im häuslichen Umfeld erfolgen und sie umfasst einen zeitlichen Rahmen von 8 Wochen im Jahr. Im Internet werden sich auch andere Informationen ( 4 Wochen) zur Dauer der Übergangspflege finden lassen, allerdings sind diese falsch, denn laut § 39c des fünften Sozial-Gesetz-Buches beträgt die Dauer ganze 8 Wochen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Kurzzeitpflege und der Übergangspflege?

Der markanteste Unterschied ist, dass in die Kurzzeitpflege auch für Urlaube der eigentlichen Pflegeperson genutzt werden kann, die Übergangspflege entlastet keine pflegenden Angehörigen, sie ist lediglich für Notfälle gedacht.

Wo wird die Übergangspflege beantragt?

Die Übergangspflege muss bei der Krankenkasse beantragt werden, oftmals bekommen die Pflegebedürftigen ein spezielles Formular zugeschickt, welches sie ausfüllen müssen und an die Krankenkasse zurücksenden müssen.

Was kostet die Übergangspflege und wer trägt die Kosten?

Die Kosten der Übergangspflege können nicht pauschal definiert werden, jedoch müssen folgende Posten bezahlt werden:

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Pflegekosten werden durch die Krankenkasse bezuschusst, allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze alles darüber hinaus muss selbst bezahlt werden.

Die Zuschüsse für die Pflegekosten in der Übergangspflege belaufen sich auf 1.612 Euro für 8 Wochen. Dieser Betrag wird von der Endrechnung der Übergangspflege im Posten Pflegemaßnahmen abgezogen.

Hier ein kleines Video für dich mit allen wichtigen Infos rund um das Thema Kurzzeitpflege:

Frage: Habt ihr schon Erfahrungen mit der Pflege für einen kurzen Zeitraum gemacht?